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   BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98   

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BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98 (https://dejure.org/2000,10291)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 11 A 25.98 (https://dejure.org/2000,10291)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 11 A 25.98 (https://dejure.org/2000,10291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Entwidmung/Teilentwidmung; Funktionslosigkeit; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; Schallauswirkungen; Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges - Entwidmung - Teilentwidmung - Funktionslosigkeit - Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege - Schallauswirkungen - Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Schallschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    Da bei Räumen üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern ein Unterschied von 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden kann (vgl. BVerwGE 104, 123 ), befinden sich somit Kläger in Wohngebieten mit nächtlichen Außenpegeln von 60 dB(A) und mehr und in Mischgebieten mit nächtlichen Außenpegeln von 62 dB(A) und mehr in einem jedenfalls kritischen Bereich.

    Der in Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV festgelegte Schienenbonus als Ausdruck einer geringeren Störwirkung von Schienenverkehrslärm gegenüber Straßenverkehrslärm hält sich innerhalb des durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzten Rahmens und ist mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar (vgl. dazu bereits Urteile des Senats vom 5. März 1997 - BVerwGE 104, 123 - und vom 18. März 1998 - BVerwGE 106, 241 -).

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    In seinen Urteilen vom heutigen Tage in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 11 A 18, 19 und 24.98 hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß die in seinen Urteilen vom 28. Oktober 1998 (- BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350) und vom 17. November 1999 (- BVerwG 11 A 4.98 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Lärmbeeinträchtigungen bei der Wiederinbetriebnahme zuvor teilungsbedingt stillgelegter Bahnstrecken auch für Anwohner des Streckenabschnitts Wieren-Uelzen gilt.

    Bei der Beurteilung der Frage, wann unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigungen durch Schienenverkehrslärm zu verzeichnen sein können, die die Grenze einer entschädigungslos zulässigen Eigentumsbindung überschreiten und deshalb von den Klägern nicht ohne weiteres geduldet werden müssen, legt der Senat wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. die Urteile vom 18. Oktober 1998 und 17. November 1999, a.a.O.) die vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten Annäherungswerte für Wohngebiete von 70/60 dB(A) bei Tag/Nacht und für Mischgebiete von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht zugrunde (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204/206; BGHZ 122, 76 ).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    Grundsätzlich sprechen große Qualitätsunterschiede zwischen einer einzelnen Anlage und ihrer im wesentlichen homogenen Umgebung dafür, daß die Anlage als ein für die Eigenart der Umgebung unbeachtlicher Fremdkörper zu werten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    In seinen Urteilen vom heutigen Tage in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 11 A 18, 19 und 24.98 hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß die in seinen Urteilen vom 28. Oktober 1998 (- BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350) und vom 17. November 1999 (- BVerwG 11 A 4.98 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Lärmbeeinträchtigungen bei der Wiederinbetriebnahme zuvor teilungsbedingt stillgelegter Bahnstrecken auch für Anwohner des Streckenabschnitts Wieren-Uelzen gilt.
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    Bei der Beurteilung der Frage, wann unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigungen durch Schienenverkehrslärm zu verzeichnen sein können, die die Grenze einer entschädigungslos zulässigen Eigentumsbindung überschreiten und deshalb von den Klägern nicht ohne weiteres geduldet werden müssen, legt der Senat wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. die Urteile vom 18. Oktober 1998 und 17. November 1999, a.a.O.) die vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten Annäherungswerte für Wohngebiete von 70/60 dB(A) bei Tag/Nacht und für Mischgebiete von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht zugrunde (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204/206; BGHZ 122, 76 ).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    Soweit es um Gefährdungen für das Schutzgut der Gesundheit geht, ist zu berücksichtigen, daß für die unter dem Gesundheitsaspekt entscheidenden Innenraumpegel nach dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung Dauerschallpegel am Ohr des Schläfers in einem Bereich zwischen 30 und 35 dB(A) und Pegelspitzen in der Größenordnung von 40 dB(A) nicht überschritten werden sollten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - m.w.N. aus der Lärmforschung).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    Bei der Beurteilung der Frage, wann unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigungen durch Schienenverkehrslärm zu verzeichnen sein können, die die Grenze einer entschädigungslos zulässigen Eigentumsbindung überschreiten und deshalb von den Klägern nicht ohne weiteres geduldet werden müssen, legt der Senat wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. die Urteile vom 18. Oktober 1998 und 17. November 1999, a.a.O.) die vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten Annäherungswerte für Wohngebiete von 70/60 dB(A) bei Tag/Nacht und für Mischgebiete von 72/62 dB(A) bei Tag/Nacht zugrunde (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 204/86 - BauR 1988, S. 204/206; BGHZ 122, 76 ).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98
    Der in Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV festgelegte Schienenbonus als Ausdruck einer geringeren Störwirkung von Schienenverkehrslärm gegenüber Straßenverkehrslärm hält sich innerhalb des durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzten Rahmens und ist mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar (vgl. dazu bereits Urteile des Senats vom 5. März 1997 - BVerwGE 104, 123 - und vom 18. März 1998 - BVerwGE 106, 241 -).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Die danach noch bei Verwirklichung des Vorhabens zu erwartenden Lärmwerte lägen für das Grundstück der Klägerin zu 5 unterhalb der Annäherungswerte von 72/62 dB(A), ab deren Erreichen für Dorf- und Mischgebiete eine unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigung nicht auszuschließen sei (vgl. hierzu Urteile vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 und vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 25.98 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 15.01.2001 - 20 A 99.40024
    Bei einem Wohnen in Dorf- oder Mischgebieten erscheint in diesem Zusammenhang nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine Erhöhung dieser Werte um bis zu 2 dB(A) hinnehmbar (vgl. BVerwG vom 20.5.1998, UPR 1998, 449, vom 12.4.2000 Az. 11 A 25.98 S. 19 UA).
  • VG Regensburg, 15.01.1996 - RO 5 K 93.1448
    Bei einem Wohnen in Dorf- oder Mischgebieten erscheint in diesem Zusammenhang nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine Erhöhung dieser Werte um bis zu 2 dB(A) hinnehmbar (vgl. BVerwG vom 20.5.1998, UPR 1998, 449, vom 12.4.2000 Az. 11 A 25.98 S. 19 UA).
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   BVerwG, 01.02.2000 - 11 A 25.98   

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BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 11 A 25.98 (https://dejure.org/2000,26250)
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BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 11 A 25.98 (https://dejure.org/1998,19419)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 11 A 25.98 (https://dejure.org/1998,19419)
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